Seminarzentrum für Tiergesundheit in Ostwestfalen-Lippe





Alternative Medizin für Tiere erhalten

Unterstützen Sie die Online-Petition zum Erhalt der Tierhomöopathie

Autor: Ricarda Dill | Datum: 02.02.2016

Die EU berät derzeit einen Entwurf für eine Tierarzneimittel-Verordnung (KOM (2014) 558). Diese Verordnung soll den Einsatz von Antibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verringern. Der Entwurf verkehrt dieses Ziel jedoch ins Gegenteil, da er Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und ihre Anwendung stark einschränkt. Neben den Homöopathika sind auch Arzneipflanzen, Phytotherapeutika, Blutegel, Organpräparate und weitere Mittel der Naturheilkunde betroffen.   

Kurz gefasst und sehr vereinfacht stellt sich das so dar: Die Anwendung soll nur noch zulässig sein, wenn ein Medikament für die spezifische Tierart registriert ist. Praktisch sähe das dann so aus, dass alle homöopathischen Einzelmittel, die wir heute am Tier verwenden, noch einmal spezifisch und potenzweise für Tiere registriert werden müssten, z.B. "Belladonna C 30 für Hund, Katze, Pferd, Rind, Ziege, Schaf, Meerschweinchen, Kaninchen", "Belladonna C 200 für Tierart xyz" usw.  

Für Tiere stehen derzeit nur wenige Homöopathika zur Verfügung, die als Einzelmittel zugelassen sind, und dann auch meist nicht in Form von Globuli, sondern als Injektionspräparate. Wenn der Entwurf umgesetzt wird, werden nur noch Tierärzte Homöopathika verordnen dürfen und das auch nur unter eingeschränkten Bedingungen (sog. Umwidmung).  

Eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition gibt allen Tierhaltern, in der Tierheilkunde Tätigen, Herstellern von Arznei-, Futter- und Pflegemitteln die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen!

Der Entwurf der EU-Tierarzneimittel-Verordnung

    1. gefährdet die Erhaltung der Therapievielfalt traditioneller Methoden in der Tiernaturheilkunde,
    2. schränkt die Einsatzmöglichkeiten von Alternativen zu Antibiotika ein,
    3. bedeutet eine massive Einschränkung der Anwendungsmöglichkeiten für Tierhalter und Tierheilpraktiker,
    4. würde einem faktischen Berufsverbot der Tierheilpraktiker entsprechen,
    5. negiert den Nachhaltigkeitsgedanken und den Anspruch von Tier- und Umweltschutz.
    6. Die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V., eine Vereinigung von fünf Tierheilpraktikerverbänden, hat gemeinsam mit dem Verband "Artgerechte TierGesundheit e. V." (ATG) eine Online-Petition erarbeitet, in der sie die Bundesregierung auffordert, dem Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zuzustimmen.
    Wir brauchen 50.000 online-Unterschriften bis zum 24. Februar 2016, um eine Anhörung erwirken zu können.

    Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zur Online-Petition, um diese zu mitzuzeichnen:

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.nc.html

    Sie müssen sich auf der Seite des Bundestages registrieren. Das ist ganz einfach und geht schnell - lassen Sie sich dadurch nicht vom Unterzeichnen abhalten. Bitte versuchen auch Sie so viele Ansprechpartner wie möglich, die Interesse am Wohl der Tiere haben, zu ermitteln und informieren Sie diese über den Hintergrund der Online-Petition und leiten Sie dann den Link weiter!

    Gemeinsam haben wir es in der Hand zu helfen, dass

      1. der Beruf der Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktiker in Deutschland gesichert wird,
      2. die Vielfalt naturheilkundlicher Arzneimittel sowie Futter- u. Pflegemittel erhalten bleibt und weiterhin zugänglich für Landwirte, Tierhalter und Tierheilpraktiker ist,
      3. Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln nicht zu unnötigen zusätzlichen (teuren) Registrierungen für Tierarzneimitteln gezwungen und damit weniger homöopathische Arzneimittel verfügbar oder verteuert werden.

      Wenn Sie sich noch näher informieren wollen, können Sie hier weiterlesen: http://kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Aktuelles/Online-Petition-zur-geplanten-EU-Verordnung-fuer-Tierarzneimittel

      Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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